
Mitschnitt von Schulfernsehsendungen
Der
Mitschnitt der Schulfernsehsendungen von Planet Schule ist gestattet
und wird durch §47 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Danach dürfen
Schulen, Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung
sowie Erziehungsheime der Jugendfürsorge diese Sendungen aufzeichnen.
Die Bild- und Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet werden.
Sie sind spätestens am Ende des auf die Ausstrahlung folgenden
Schuljahres zu löschen, es sei denn, dem Urheber wird eine angemessene
Vergütung gezahlt.
Alle Filme, die Sie in der Rubrik Sendungen in unserer Datenbank finden, dürfen Sie im Rahmen des § 47 UrhG im Unterricht in der Schule einsetzen.