Kreismedienzentrum Lörrach - Gebührenordnung
 
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Gebührenordnung PDF Drucken E-Mail

 

Allgemeine Informationen

 

 

 

1. Öffentliche Schulen sind von den Verleih-Gebühren nach Nr.4 - außer 4.15. und 4.16.- befreit.

Das Gleiche gilt, wenn das Kreismedienzentrum zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung in Anspruch genommen wird. Eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Inanspruchnahme ist aber stets gebührenpflichtig.

2. Die Verleih-Gebühren werden nicht nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Kreismedienzentrum bemessen.

Der Abhol- und der Rückgabetag zählen zusammen als ein Benutzungstag.

3. Eine Ausleihe über den Zeitraum der Betriebsferien im Sommer ist grundsätzlich nicht möglich;

Ausnahme: Leinwände.

Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten des Gebührenschuldners. Dies gilt auch, wenn Gebührenfreiheit aufgrund der Vorbemerkung unter Nr.1 besteht. GEMA-Gebühren sind durch die Benutzungsgebühren nicht abgegolten

 

4. Gebühren der Geräte:

  

 

 Gerätebezeichnung  Bemerkungen Gebühr pro Tag 
     
 4.1 Episkop/Demoskop    10,00 €
 4.2 Schmalfilmgerät Ton 16 mm     10,00 €
 4.3 Tageslichtschreiber     10,00 €
 4.4 Datenprojektor     20,00 €
 4.5 DVD-Beamer      20,00 €
 4.6 DVD-Player        10,00 €
 4.7 Videoplayer     10,00 €
 4.8 DV-Camcorder      20,00 €
 4.9 Digitalkamera    20,00 €
 4.10 MP3-Rekorder    10,00 €
 4.11 Gestellleinwand  bis2 x 2 m  12,00 €
 4.12 Gestellleinwand  bis 3 x 3 m  15,00 €
 4.13 Karba – Projektionstisch  (Kofferform)  5,00 €
 4.14 Kabeltrommel     1,00 €
     
   zusätzliche Gebühren  
     
4.15 Versicherungsgebühr  je Gerät pro Tag zusätzlich zu den Gebühren nach Ziffer 4  1,00 €
4.16 Lampenkostenanteil  pro Ausleihe bis 10 Tage  3,00 €
 s.o.  ab 10 Tage  6,00 €
     
   Gebühren für Medien  
 4.17 Diareihe    2 €
 4.18 16-mm-Film    2 €
 4.19 Video(VHS)    2 €
 4.20 DVD    2 €
 4.21 Medienpaket    2 €
 4.22 Software (CD-ROM)    2 €
 4.23 DVD-ROM    2 €
     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




 

 


 





 

 
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