„Schulen weiter auf dem Weg ins digitale Zeitalter“

– Rechtssicherheit beim digitalen Vervielfältigen durch neue Vereinbarung

Auf der 340. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 6.12.2012 wurden neue Richtlinien bezüglich des digitalen Vervielfältigens festgelegt: „Die Lehrkräfte an Schulen in Deutschland dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf einigten sich die Kultusministerien der Länder mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG WORT, VG Bild-Kunst und VG Musikedition.

Die heute auch von der Kultusministerkonferenz bestätigte neue Vereinbarung umfasst einfache und praktikable Regelungen:

 Digitales Vervielfältigen     erlaubt: Umfang

 Printmedien, auch Unterrichtswerke ab  2005, 10%   (maximal 20 Seiten)   pro Schuljahr und Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 Verwendung

 Für den eigenen Unterrichtsgebrauch,  auch an     Schüler weitergeben zur  Unterrichtsvor- und     Nachbereitung

 Drucken, Anzeigen

 Dürfen ausgedruckt werden auf   Speichermedium   abgelegt werden (z.B. PC, Whiteboard, iPad,   Laptop etc.)   auf Schulserver gespeichert werden   (auf für Lehrkraft geschütztem Bereich

 Anschluss- vereinbarung

 Geplant, vorher ist repräsentative  Erhebung   geplant